Die ETS Werdau GmbH hat in Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ein umfassendes Hinweisgebersystem implementiert. Dieses System dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern unterstreicht auch unser Engagement für Integrität, Transparenz und den Schutz von Hinweisgebern in unserem Unternehmen.
Meldeverfahren und Schutz der Hinweisgeber
Für Meldungen zu potenziellen Verstößen gegen interne Richtlinien, unseren Verhaltenskodex oder geltendes Recht steht ein gesicherter externer Meldekanal zur Verfügung. Dieses System operiert unabhängig von der IT-Infrastruktur der ETS Werdau GmbH, wodurch die Anonymität der meldenden Person gewährleistet wird. Der Zugriff auf die übermittelten Informationen ist streng reguliert und nur autorisierten Personen gestattet.
Interne Meldestelle und Verfahren
Die ETS Werdau GmbH hat eine dedizierte interne Meldestelle eingerichtet, die Meldungen gemäß HinSchG entgegennimmt und bearbeitet.
Zugang der Meldungen
Mitarbeiter der ETS Werdau GmbH, die eine Meldung einreichen möchten, können unser internes Meldeportal unter folgender Adresse erreichen: hinweis@ets-werdau.de (eventuell andere Adresse – intern sollte es eine Meldemöglichkeit geben). Wir empfehlen, vor der Übermittlung einer Meldung die im Portal verfügbaren Datenschutzinformationen sorgfältig zu lesen.
Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien
Die ETS Werdau GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen und gründlichen Prüfung aller eingehenden Meldungen. Wir tolerieren keinerlei Benachteiligung oder Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben Meldungen einreichen. Lediglich bei nachweislich vorsätzlich falschen oder missbräuchlichen Meldungen behalten wir uns angemessene Maßnahmen vor. Unser Hinweisgebersystem unterstreicht das Bestreben der ETS Werdau GmbH, eine Kultur der Offenheit, Integrität und des gegenseitigen Vertrauens zu fördern.